Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der Mitgliederversammlung wird ein Bericht über die Tätigkeit des Vereins - namentlich über die Vergabe von Fördermitteln -
während des Zeitraumes seit der letzten Mitgliederversammlung gegeben. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:
- die Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes,
- die Wahl und Entlastung von zwei Kassenprüfern,
- die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften,
- die Genehmigung des Haushaltsplans,
- die Änderung der Satzung,
- die Festlegung der Beitragsgrundsätze sowie der Mindestbeiträge,
- die Abberufung des Beiratsvorsitzenden,
- die Auflösung des Vereins und
- die Entscheidung in allen Fragen, die der Vorstand oder der Beirat an sie herantragen.