Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der Mitgliederversammlung wird ein Bericht über die Tätigkeit des Vereins - namentlich über die Vergabe von Fördermitteln - während des Zeitraumes seit der letzten Mitgliederversammlung gegeben. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:

  • die Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes,
  • die Wahl und Entlastung von zwei Kassenprüfern,
  • die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften,
  • die Genehmigung des Haushaltsplans,
  • die Änderung der Satzung,
  • die Festlegung der Beitragsgrundsätze sowie der Mindestbeiträge,
  • die Abberufung des Beiratsvorsitzenden,
  • die Auflösung des Vereins und
  • die Entscheidung in allen Fragen, die der Vorstand oder der Beirat an sie herantragen.